Die Pflegekräfte müssen am Wohnort der zu pflegenden Person beim zuständigen Meldeamt angemeldet werden.
Alle anderen Behördenwege und Anmeldungen führt die Pflegeagentur selbst durch
(Krankenkasse, Wirtschaftskammer, Finanzamt, etc…)
Die Pflegekräfte müssen am Wohnort der zu pflegenden Person beim zuständigen Meldeamt angemeldet werden.
Alle anderen Behördenwege und Anmeldungen führt die Pflegeagentur selbst durch
(Krankenkasse, Wirtschaftskammer, Finanzamt, etc…)